Haftungsrisiken für Badestellen: Gutachten gibt erste Entwarnung für Kommunen

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Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können zunächst aufatmen. Ein persönliches Haftungsrisiko für Badestellen besteht für kommunale Bedienstete und Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter nur in seltenen Fällen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages zu „Haftungsrisiken und Verkehrssicherungspflichten für Kommunen an Badestellen“. Im Auftrag des Ausschusses für Inneres und Kommunales wurde das Gutachten erarbeitet. Es erläutert, was Kommunen und Privateigentümer von Badestellen beachten müssen. Noch immer sind nicht alle Fragen geklärt. Im Januar 2021 ist deshalb eine Anhörung im Fachausschuss zum Thema geplant.

Besorgte und verunsicherte Bürgermeister wandten sich dieses Jahr an die Landtagsabgeordneten Andreas Noack und Björn Lüttmann. „Unsere Städte und Gemeinden brauchen Rechtssicherheit. Wenn eine parlamentarische Initiative nötig ist, um Klarheit zu schaffen, dann werden wir das auf den Weg bringen“, sind sich die SPD-Abgeordneten einig. „In Kremmen war die Frage der Haftung in diesem Jahr Thema, da auch in vielen Ortsteilen Seen sind, die zum Baden einladen“, so Andreas Noack. „Müssen wir nun alle Badestellen beaufsichtigen, Steganlagen oder Wasserrutschen zurückbauen?“ – Mit solchen Fragen konfrontierten Bürgermeister den Landtagsabgeordneten Andreas Noack.

Björn Lüttmann wurde während seiner Sommertour durch den Bürgermeister der Gemeinde Boitzenburger Land das erste Mal auf das Problem aufmerksam gemacht und stellte daraufhin eine Kleine Anfrage an die Landesregierung. Es herrschte Verunsicherung darüber, ob Badeanlagen im Gemeindegebiet gesperrt werden müssen. „Brandenburgs Seen bieten Erholung und Badevergnügen. Gerade in diesem Ausnahmejahr, wo viele auf Urlaub und Reisen verzichten mussten, zeigte sich, wie wichtig regionale Ausflugsziele sind. In vielen ländlichen Regionen ist der Naturtourismus eine wichtige Stütze. Bricht dieser weg, verlieren die Regionen an Attraktivität und auch andere Bereiche leiden. Ich hoffe, dass die nächste Badesaison ohne Einschränkung abläuft“, so Björn Lüttmann.


Hintergrund

  • Ein Bürgermeister aus Hessen ist 2020 nach einem Teichunglück im Jahr 2016 bei dem drei Kinder starben wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
  • Der Kommunale Schadenausgleich der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (KSA) verwies in einem Schreiben an die Kommunen auf eine nötige Verkehrssicherungspflicht für Badestellen und Naturbäder, was für Verwirrung und Unsicherheit bei vielen Kommunen sorgte.
  • Präventiv sperrten einige Kommunen Sprungtürme, Steganlagen, Wasserrutschen und ganze Badestellen ab.
  • Im Auftrag des Ausschusses für Inneres und Kommunales erstellte der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtages ein Gutachten zu „Haftungsrisiken und Verkehrssicherungspflichten für Kommunen an Badestellen“, welches seit kurzem vorliegt.

Download: Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages zu „Haftungsrisiken und Verkehrssicherungspflichten für Kommunen an Badestellen“

Foto (Copyright: Andreas Noack): Björn Lüttmann (links) und Andreas Noack (rechts)