Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können zunächst aufatmen. Ein persönliches Haftungsrisiko für Badestellen besteht für kommunale Bedienstete und Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter nur in seltenen Fällen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages zu „Haftungsrisiken und Verkehrssicherungspflichten für Kommunen an Badestellen“. Im Auftrag des Ausschusses für Inneres und Kommunales wurde das Gutachten erarbeitet. Es erläutert, was Kommunen und Privateigentümer von Badestellen beachten müssen. Noch immer sind nicht alle Fragen geklärt. Im Januar 2021 ist deshalb eine Anhörung im Fachausschuss zum Thema geplant. weiterlesen „Haftungsrisiken für Badestellen: Gutachten gibt erste Entwarnung für Kommunen“